Dem SEB Erftstadt stehen im Baugebiet „Gräfin-von-Sternberg-Weg“ in Erftstadt-Erp drei Baugrundstücke zur Veräußerung zur Verfügung.
Die Bebauung dieser Grundstücke richtet sich nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 39 A, Erftstadt-Erp, Rosellastraße. Dieser weist hier ein Allgemeines Wohngebiet mit der Möglichkeit einer Bebauung mit freistehenden eingeschossigen Einfamilienhäusern oder Doppelhäusern aus. Aufgrund der Grundstückszuschnitte und –größe ist die Veräußerung der Grundstücke zur Bebauung mit Einzelhäusern vorgesehen.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Grundstücke in der Gemarkung Erp, Flur 9, die zu einem Kaufpreis von 320,00 Euro/m² veräußert werden:
· Flurstück 463 410 m² 131.200,00 Euro
Der Kaufpreis beinhaltet nach § 133, Abs. 3 BauGB eine Vorausleistung i.H.v. 62,848518 €/m² auf die später für das Grundstück eintretende, endgültige Erschließungsbeitragspflicht, den Baukostenzuschuss Kanal von 13,60 Euro/m² und den Baukostenzuschuss Wasser des Verbandswasserwerks Euskirchen von 1.337,50 Euro (brutto).
· Flurstück 461 488 m² 156.160,00 Euro
Der Kaufpreis beinhaltet nach § 133, Abs. 3 BauGB eine Vorausleistung i.H.v. 62,848518 €/m² auf die später für das Grundstück eintretende, endgültige Erschließungsbeitragspflicht, den Baukostenzuschuss Kanal von 13,60 Euro/m² und den Baukostenzuschuss Wasser des Verbandswasserwerks Euskirchen von 1.337,50 Euro (brutto).
· Flurstück 465 644 m² 206.080,00 Euro
Der Kaufpreis beinhaltet nach § 133, Abs. 3 BauGB eine Vorausleistung i.H.v. 62,848518 €/m² auf die später für das Grundstück eintretende, endgültige Erschließungsbeitragspflicht, den Baukostenzuschuss Kanal von 13,60 Euro/m² und den Baukostenzuschuss Wasser des Verbandswasserwerks Euskirchen von 1.722,70 Euro (brutto).
Die Vermarktung erfolgt unter Anwendung der festgelegten Bedingungen für die Vergabe von Baugrundstücken an private Bewerbende und einer Punkteliste mit nachfolgendem Losverfahren bei Punktegleichheit. Nähere Informationen erhalten Sie hier: Bedingungen Grundstückskauf und Punkteliste (Öffnet in einem neuen Tab).
Die Erwerbenden verpflichten sich, auf dem Baugrundstück ab Beurkundung des notariellen Kaufvertrages innerhalb von neun Monaten mit dem Bau des Wohnhauses zu beginnen und das Wohnhaus innerhalb von drei Jahren nach dem Beurkundungstermin bezugsfertig zu errichten. Nach der Feststellung der Bezugsfertigkeit besteht eine 5-jährige Selbstbewohnungsverpflichtung.
Interessierte können sich zwischen Montag, dem 12.08.2024 bis Montag, dem 30.09.2024 auf die Baugrundstücke bewerben. Bewerbungen werden vorrangig über das Online-Bewerbungsformular im Beteiligungsportal NRW entgegengenommen. Über diesen Link gelangen Sie direkt zum Bewerbungsverfahren für ein Grundstück in Erp. (Öffnet in einem neuen Tab)
Ein Anspruch auf Zuteilung eines Grundstücks des SEB Erftstadt besteht nicht.
Alle wichtigen Informationen auf einen Blick:
- Bedingungen zum Grundstückskauf (Öffnet in einem neuen Tab)
- Punkteliste für BewerbendePDF-Datei19,24 kB
- Direktlink zur Bewerbung auf ein Baugrundstück in Erp (Öffnet in einem neuen Tab)
- Flurkarte mit Markierung der BaugrundstückePDF-Datei437,55 kB
- Gestaltungsvorschlag Baugebiet Erp Gräfin-von-Sternberg-WegPDF-Datei2,22 MB
- Bebauungsplan Nr. 39A, Erp, Rosellastraße/Gräfin-von-Sternberg-WegPDF-Datei6,41 MB
- Satzung SEB ErftstadtPDF-Datei4,96 MB