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SEB Erftstadt

Baugebiet Erp "Gräfin-von-Sternberg-Weg"

Dem SEB Erftstadt stehen im Baugebiet „Gräfin-von-Sternberg-Weg“ in Erftstadt-Erp drei Baugrundstücke zur Veräußerung zur Verfügung. 

Die Bebauung dieser Grundstücke richtet sich nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 39 A, Erftstadt-Erp, Rosellastraße. Dieser weist hier ein Allgemeines Wohngebiet mit der Möglichkeit einer Bebauung mit freistehenden eingeschossigen Einfamilienhäusern oder Doppelhäusern aus. Aufgrund der Grundstückszuschnitte und –größe ist die Veräußerung der Grundstücke zur Bebauung mit Einzelhäusern vorgesehen. 

Flurkarte der Baugrundstücke Erp "Gräfin-von-Sternberg-Weg"
Bebauungsvorschlag der drei zum Verkauf stehenden Grundstücke

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Grundstücke in der Gemarkung Erp, Flur 9, die zu einem Kaufpreis von 320,00 Euro/m² veräußert werden: 

     

·  Flurstück 463              410 m²            131.200,00 Euro

Der Kaufpreis beinhaltet nach § 133, Abs. 3 BauGB eine Vorausleistung i.H.v. 62,848518 €/m² auf die später für das Grundstück eintretende, endgültige Erschließungsbeitragspflicht, den Baukostenzuschuss Kanal von 13,60 Euro/m² und den Baukostenzuschuss Wasser des Verbandswasserwerks Euskirchen von 1.337,50 Euro (brutto).

 

·  Flurstück 461              488 m²            156.160,00 Euro 

Der Kaufpreis beinhaltet nach § 133, Abs. 3 BauGB eine Vorausleistung i.H.v. 62,848518 €/m² auf die später für das Grundstück eintretende, endgültige Erschließungsbeitragspflicht, den Baukostenzuschuss Kanal von 13,60 Euro/m² und den Baukostenzuschuss Wasser des Verbandswasserwerks Euskirchen von 1.337,50 Euro (brutto).

 

·  Flurstück 465              644 m²            206.080,00 Euro

Der Kaufpreis beinhaltet nach § 133, Abs. 3 BauGB eine Vorausleistung i.H.v. 62,848518 €/m² auf die später für das Grundstück eintretende, endgültige Erschließungsbeitragspflicht, den Baukostenzuschuss Kanal von 13,60 Euro/m² und den Baukostenzuschuss Wasser des Verbandswasserwerks Euskirchen von 1.722,70 Euro (brutto).

 

Die Vermarktung erfolgt unter Anwendung der festgelegten Bedingungen für die Vergabe von Baugrundstücken an private Bewerbende und einer Punkteliste mit nachfolgendem Losverfahren bei Punktegleichheit. Nähere Informationen erhalten Sie hier: Bedingungen Grundstückskauf und Punkteliste (Öffnet in einem neuen Tab).

Die Erwerbenden verpflichten sich, auf dem Baugrundstück ab Beurkundung des notariellen Kaufvertrages innerhalb von neun Monaten mit dem Bau des Wohnhauses zu beginnen und das Wohnhaus innerhalb von drei Jahren nach dem Beurkundungstermin bezugsfertig zu errichten. Nach der Feststellung der Bezugsfertigkeit besteht eine 5-jährige Selbstbewohnungsverpflichtung.

Interessierte können sich zwischen Montag, dem 12.08.2024 bis Montag, dem 30.09.2024 auf die Baugrundstücke bewerben. Bewerbungen werden vorrangig über das Online-Bewerbungsformular im Beteiligungsportal NRW entgegengenommen. Über diesen Link gelangen Sie direkt zum Bewerbungsverfahren für ein Grundstück in Erp. (Öffnet in einem neuen Tab)

Ein Anspruch auf Zuteilung eines Grundstücks des SEB Erftstadt besteht nicht. 


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